Förderantrag

Förderantrag

Sie möchten uns Ihr Anliegen vorstellen und wollen wissen, wer einen Antrag stellen kann, was man dafür tun muss und wie sich der Ablauf gestaltet?

Hier finden Sie alles Wissenswerte dazu sowie das Antragsformular zum Download.
  • Antragsberechtigte
    • Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen (aus Deutschland), die für afrikanische Projekte tätig sind!
    • Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugutekommen.
    • Die Vorhaben und Anliegen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

  • Antragstellung

    Anträge müssen schriftlich gestellt werden, entweder per E-Mail an:

    info@ernst-prost-foundation-for-africa.de


    oder per Post an:


    Ernst Prost Stiftung für die Ernst Prost Foundation for Africa

    Schloßhof 1

    89340 Leipheim



    Bei Antragstellung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen komplett ein:


    • eine detaillierte Darstellung des Vorhabens bzw. Anliegens
    • eine Aufstellung der Kosten
    • der aktuelle Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid der gemeinnützigen Organisation

    Hier finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen.

  • Antragsprüfung und Entscheidungsverfahren

    Über den Antrag entscheidet der Vorstand der ERNST PROST FOUNDATION FOR AFRICA in der Regel zeitnah.


    Wird eine Förderung durch die ERNST PROST FOUNDATION FOR AFRICA bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.

  • Bewilligung oder Ablehnung

    Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.


    Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Die ERNST PROST FOUNDATION FOR AFRICA ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der ERNST PROST FOUNDATION FOR AFRICA und in der Regel anonym. In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die ERNST PROST FOUNDATION FOR AFRICA!

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